Die vom STV beschriebenen Empfehlungen und Regelungen beziehen sich auf die derzeit gültigen Regelungen des Freistaates Sachsen, siehe Zusammenfassung vom 29.09.2020. Zu beachten ist: Städte, Gemeinden oder Landkreise können aber auch eigene Regelungen erlassen: Wird pro 100.000 Einwohner die Obergrenze von 35 bzw. 50 Corona-Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen überschritten, können Städte, Gemeinden oder auch Landkreise eigene Regelungen und Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung erlassen. Diese sind dann zwingend einzuhalten. Quelle: www.stv-tennis.de
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